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Nachhaltigkeit

Sustainable Finance – Informationen zur Nachhaltigkeit

Erklärung gemäß Art 4 Abs 5 OffenlegungsVO (VO (EU) 2019/2088): Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Art 4 Abs 5 lit b OffenlegungsVO)

Wir bemühen uns ständig, die für eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsrisiken erforderlichen Informationen zu erhalten, stoßen dabei jedoch an Grenzen. Sobald die notwendige Transparenz auf dem Markt vorliegt, werden wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie vorstellen. Wir rechnen damit, dass das spätestens dann möglich sein wird, wenn technische Regulierungsvorschriften der Europäischen Kommission verbindlich werden.

Erklärung gemäß Art 5 Abs 1 OffenlegungsVO

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die erhaltenen und gewährten Vergütungen. Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.

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